Kostenübernahme

Die Leistungen einer Hebamme werden in der Regel von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen – sowohl während der Schwangerschaft als auch im Wochenbett und in der Stillzeit (im Rahmen eines festgelegten Leistungskontingents). Gerne berate ich Sie hierzu persönlich und individuell.
Zu den Kassenleistungen gehören unter anderem:
Beratung in der Schwangerschaft sowie Hilfe bei Beschwerden
Wochenbettbetreuung nach der Geburt
Still- und Ernährungsberatung (ab der 12. Lebenswoche bis zum Ende der Stillzeit)
Individuelle Gesundheitsleistungen (IGeL):
Kinesiologisches Taping
Geburtsvorbereitende Akupunktur
Auch private Krankenkassen übernehmen die Kosten in der Regel gemäß der aktuellen Hebammengebührenordnung. Bitte informieren Sie sich vorab direkt bei Ihrer Krankenkasse über den jeweiligen Leistungsumfang und mögliche Eigenanteile.
Wichtiger Hinweis:
Für die Inanspruchnahme von Hebammenleistungen im regulären Leistungsumfang benötigen Sie keine ärztliche Überweisung.



